Private Krankenversicherung Kosten

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Die Kosten für eine private Krankenversicherung unterliegen unterschiedlichen Einflüssen. Neben den monatlichen Beiträgen für die private Krankenversicherung, haben auch Beitragserhöhungen, die Beitragsrückerstattung, die Höhe der Selbstbeteiligung und Altersrückstellungen Einfluss auf die Kosten. Daneben kann bei Vorerkrankungen auch ein Risikozuschlag die Kosten erhöhen. Demgegenüber ist ein Teil der Kosten für die private Krankenversicherung steuerlich absetzbar und somit kann die Steuer die Kosten verringern.

Was hat es mit den Beitragserhöhungen auf sich?

Private Krankenversicherung Kosten Beitragserhöhungen

Wohl kein Thema wird im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung so emotional diskutiert wie die Beitragserhöhungen. Regelmäßig liest man in den Medien von scheinbar enormen Beitragserhöhungen, die die Kosten für privat Versicherte in die Höhe treiben sollen.

Hier lohnt es sich, genau zu differenzieren. Beitragserhöhungen sind in der privaten Krankenversicherung üblich. Begründet liegen sie vor allem in den stetig steigenden Kosten für medizinische Behandlungen aller Art, die wiederum aus sich immer weiter verbessernden medizinischen Möglichkeiten entstehen.

Wer sich privat behandeln lassen will und die beste Behandlung zur Linderung von Beschwerden nutzen will, um bald wieder gesund zu werden, muss mit einem entsprechend hohen Kostensatz rechnen. Da ein privater Krankenversicherer profitabel agieren muss, wird er nur einen Teil der Kosten selbst tragen und einen weiteren Teil in Form von Beitragsanhebungen auf die Versicherten abwälzen.

Dafür bleibt allerdings der einmal vereinbarte Leistungsumfang erhalten. Die Privatversicherung hat kein Recht, einen einmal abgeschlossenen Vertrag für die private Krankenversicherung mit den zugesagten Leistungen einseitig zu kündigen oder den Umfang der Leistungen zu schmälern.

Hinzu kommt, dass es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßige Beitragssteigerungen gibt. Sie sind einerseits in der erhöhten Beitragsbemessungsgrenze und andererseits vor allem in den Zusatzbeiträgen zu sehen. Durch die regelmäßig steigende Beitragsbemessungsgrenze zahlen vor allem gut verdienende gesetzlich Versicherte Jahr für Jahr höhere Beiträge.

Der Zusatzbeitrag hingegen darf von den Krankenkassen beliebig festgelegt werden und ist vom Versicherten allein zu zahlen. Insofern muss man das Thema Betragserhöhungen und Kosten in der PKV und der GKV sicher mit etwas Abstand betrachten und vergleichen.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung Beitragsrückerstattung?

PKV Beitragsrückerstattung

In der PKV sind zwei Arten von Beitragsrückerstattungen zu unterscheiden: Die garantierte und die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Garantierte Beitragsrückerstattungen werden vom Versicherer in jedem Fall gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung leistet die Privatversicherung nur, wenn es seine wirtschaftliche Situation im vergangenen Kalenderjahr zulässt. Über die Auszahlung von erfolgsabhängigen Rückerstattungen entscheidet der Versicherer jedes Jahr erneut nach dem Ablauf des letzten Kalenderjahres.

Voraussetzung private Krankenversicherung Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattung Voraussetzung

Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung ist, dass im letzten Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das bedeutet, dass der Versicherte keine Erstattungen geltend gemacht hat und alle Krankheits- und Behandlungskosten selbst bezahlt hat. Das kann durchaus sinnvoll sein, wenn man selten zum Arzt geht.

Einige Anbieter für die private Krankenversicherung rechnen Vorsorgeuntersuchungen übrigens nicht für die Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet, dass sie die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung zahlen und die Rückerstattung damit nicht gefährden. Eine weitere Bedingung für die Beitragsrückerstattung ist, dass der Versicherungsvertrag weiterhin besteht und ungekündigt ist.

Höhe PKV Beitragsrückerstattung

Wie hoch die Beitragsrückerstattung ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. In manchen Tarifen für die private Krankenversicherung wird die Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu sechs Monatsbeiträgen gezahlt. Es kann sich also durchaus lohnen, in einem Jahr keine Leistungen geltend zu machen und stattdessen die Beitragsrückerstattung zu wählen. Hier kommt es immer darauf an, wie hoch die Beitragsrückerstattung ist und wie hoch die Kosten sind, die man für Behandlungen selbst zu zahlen hat.

Hinzu kommt, dass nicht in jedem Tarif eine Beitragsrückerstattung vorgesehen ist. Die Höhe der Erstattung kann ein Kriterium für die Wahl eines bestimmten Tarifs sein, sollte aber nicht allein ausschlaggebend sein. Die Rückzahlung von Beiträgen wirkt sich letztlich wie eine Verringerung der Beiträge und damit der Kosten aus. Allerdings ist eine Rückzahlung bei der Steuererklärung anzugeben. Hier reduziert sie die Höhe der abzugsfähigen Beiträge für die private Krankenversicherung und kann sich somit negativ auf Steuererstattungen auswirken.

Private Krankenversicherung Kosten – Was muss man zur Selbstbeteiligung wissen?

Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung – auch als Selbstbehalt oder Eigenanteil bezeichnet – ist in der privaten Krankenversicherung ein beliebtes Mittel, um die Kosten niedrig zu halten. Deshalb bieten die privaten Krankenversicherer viele Tarife mit einer Selbstbeteiligung an. Häufig kann die Höhe in verschiedenen Stufen gewählt werden.

Üblich sind zum Beispiel Stufen von 300 Euro, 450 Euro, 600 Euro, 750 Euro, 900 Euro, 1.200 Euro und 1.500 Euro. Manche Privatversicherungen wählen auch einen prozentualen Anteil, das bedeutet, dass der Versicherte bei jeder Rechnung einen Anteil von fünf oder zehn Prozent der Kosten zu zahlen hat.

PKV Selbstbeteiligung verringert Kosten

Ein Eigenanteil wirkt sich positiv auf den Beitrag aus. Es gilt der Zusammenhang, dass eine Selbstbeteiligung den Beitrag verringert. Deshalb wählen viele Versicherte einen hohen Eigenanteil. Allerdings muss man bedenken, dass der Selbstbehalt aus eigener Tasche zu zahlen ist. Wer also eine Selbstbeteiligung in Höhe von mehreren 1.000 Euro vereinbart, muss daran denken, dass diese Kosten zu zahlen sind, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus oder eine Operation ansteht. Eine moderate Selbstbeteiligung kann sich wiederum durchaus lohnen, um die Kosten auf Dauer niedrig zu halten.

Besonders beliebt ist übrigens die Wahl einer angemessenen Selbstbeteiligung bei einem sehr hochwertigen Tarif mit guten Leistungen. Durch den Selbstbehalt hat der Versicherte die Chance, seine Kosten überschaubar zu halten und trotzdem einen PKV Tarif auf einem gehobenen Niveau zu wählen. Deshalb ist eine gemäßigte Selbstbeteiligung durchaus interessant.

Auch wer besonders preiswert versichert sein will, entscheidet sich für einen Selbstbehalt, der dann auch etwas höher ausfallen darf. Wählt man zum Beispiel einen Tarif mit Leistungen entsprechend dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und kombiniert ihn mit einer höheren Selbstbeteiligung, kann sich das in einem sehr attraktiven Beitrag auswirken.

Die Erhöhung der Selbstbeteiligung ist auch eine Option bei einer Beitragserhöhung des Versicherers. Wer im gleichen Tarif bleibt und lediglich den Selbstbehalt erhöht, muss in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung durchführen und auch keine Wartezeit akzeptieren.

Was sind Altersrückstellungen in der PKV?

Altersrückstellungen

Altersrückstellungen sind Rückstellungen, die der Versicherte während der Laufzeit seines Vertrags anspart, um damit seine Kosten im Alter stabil zu halten. Die Beiträge in der PKV steigen mit zunehmendem Alter. Das liegt vor allem daran, dass ältere Versicherte höhere Kosten verursachen als junge Menschen. Der Versicherer beteiligt ältere Menschen an diesen höheren Kosten und hebt deshalb die Beiträge altersbedingt im Lauf der Jahre leicht an.

Im Ruhestand kann es dann allerdings sein, dass die Beiträge für den Versicherten nur noch schwer zahlbar sind. Deshalb gibt es in der privaten Krankenversicherung das Konstrukt, Altersrückstellungen aufzubauen. Das geschieht von Anfang bereits mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags automatisch. Zum einen verlangt der Gesetzgeber einen Zuschlag auf den PKV-Beitrag in Höhe von zehn Prozent, der immer und jeden Monat eingezahlt wird.

Zum anderen gibt es aber auch die Möglichkeit, optional noch weitere Rückstellungen zu bilden. Das geschieht durch einen zusätzlichen Tarifbaustein, den der Versicherte bei vielen Privatversicherungen abschließen kann. Ob es sich lohnt, diese Option zu wählen, sollte jeder Versicherte für sich selbst prüfen. Schließlich führt dieser optionale Tarif auch dazu, dass der PKV-Beitrag heute steigt. Der gesetzliche Zuschlag ist von allen Versicherten im Alter zwischen 20 Jahren und 60 Jahren zu zahlen, danach entfällt er.

Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer für die private Krankenversicherung können die Altersrückstellungen teilweise mitgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der bestehende Vertrag seit 2009 abgeschlossen wurde. Übertragbar sind Altersrückstellungen, die dem Basistarif entsprechen. Das sind rund 90 Prozent der gebildeten Altersrückstellungen. Wer beim gleichen Versicherer in den Basistarif oder in einen anderen Tarif wechselt, kann seine Rückstellungen in voller Höhe mitnehmen.

PKV Risikozuschlag – Wann sind Risikozuschläge bei Vorerkrankungen nötig?

Risikozuschlag

Bevor ein privater Krankenversicherer einen Antrag auf Abschluss des Vertrags annimmt, führt er eine Gesundheitsprüfung durch. Der Antragsteller muss dazu mehrere Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Die Fragen beziehen sich auf die Vergangenheit und betrachten meist einen Zeitraum zwischen zehn und drei Jahren. Der Versicherer will dann zum Beispiel wissen, welche Operationen in dieser Zeit durchgeführt wurden, welche Verletzungen bestanden und welche regelmäßigen gesundheitlichen Beschwerden festgestellt werden.

Anhand dieser Angaben ermittelt der Versicherer, wie hoch das Risiko von zukünftigen Erkrankungen ist. Der Antragsteller muss diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Tut er das nicht, macht er sich einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht schuldig.

Erfährt der Versicherer das irgendwann, kann er im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten, der Versicherte steht dann ohne Krankenversicherung da und muss sich um einen neuen Vertrag kümmern. Das kann schwierig werden, denn der neue Versicherer wird fragen, warum die alte Gesellschaft den Vertrag gekündigt hat. Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, sind die Gesundheitsfragen im Antrag unbedingt richtig zu beantworten.

Fällt bei der Gesundheitsprüfung auf, dass der Versicherte aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko hat zu erkranken, kann der Versicherer dafür einen Risikozuschlag verlangen. Damit beteiligt er den Versicherten von Anfang an den zukünftig vermutlich höheren Kosten für Erkrankungen und Behandlungen. Jeder Versicherer legt für sich selbst fest, die hoch der Risikozuschlag ist und wie die Kriterien für die Annahme eines Antrags sind.

Wer schon bei der Antragstellung ahnt, dass er aufgrund von Vorerkrankungen Probleme bekommen könnte, spricht am besten offen mit seinem Versicherungsfachmann. Er kann schon vorab eine Risikoprüfung durchführen lassen und weiß auch häufig aus Erfahrung, welche Gesellschaften eine recht liberale Annahmepolitik verfolgen.

Private Krankenversicherung Kosten – Was muss man zu PKV und Steuern wissen?

Steuern absetzen PKV

Die Beiträge für die private Krankenversicherung können zu einem Teil von der Steuer abgesetzt werden. Dazu sind die Beiträge mit den Wahlleistungen und der Pflegeversicherung in der Steuererklärung anzugeben. Hat der Versicherte der Datenübertragung zugestimmt, melden die Versicherer die Beiträge auch selbst an das Finanzamt. Wurde vom Versicherer eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt, ist sie ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben.

Die Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben anzugeben. Arbeitnehmer dürfen ebenso wie Beamte höchstens 1.900 Euro absetzen, Selbständige setzen maximal 2.800 Euro ab.

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