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Wann lohnt sich die private Krankenversicherung für die Familie?
Eine private Krankenversicherung lohnt sich nur, wenn man keine Kinder oder einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen zu versichern hat – das jedenfalls hört man häufiger. Grundsätzlich ist es richtig, dass es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung gibt. Das heißt, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag abschließen und einen eigenen Beitrag zahlen muss. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass eine private Krankenversicherung für eine komplette Familie teurer ist als die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotzdem lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen.
Fälle in denen die private Krankenversicherung für Kinder und Familie sinnvoll ist
Eine private Krankenversicherung für die Familie kann sich zum Beispiel für Beamte rentieren. Beamte wählen ihre Beihilfetarife als Ergänzung zu ihrem Beihilfeanspruch des Dienstherrn. Da die private Krankenversicherung dann nur einen reduzierten Teil der Leistungen umfasst, sind die Kosten recht günstig. Für eine Beamtenfamilie kann eine Privatversicherung also durchaus sinnvoll sein.
Doch auch wenn ein Partner privat versichert ist und der andere der Versicherungspflicht unterliegt und gesetzlich versichert ist, kann eine private Krankenversicherung für die Kinder in Frage kommen. Letztlich gibt es hier keine pauschale Empfehlung. Welche Variante günstiger ist, sollte für jeden Einzelfall geprüft werden.
Eine weitere Option sind die noch relativ jungen Familientarife, die einige Versicherer neu anbieten. In einem Familientarif sind alle Familienmitglieder versichert, die Versicherungsbedingungen sind für alle identisch. Ein solcher Familientarif kann durchaus eine günstige Variante sein, wenn die ganze Familie in der PKV bleiben will. Allerdings gibt es noch recht wenige Gesellschaften, die einen solchen Tarif für die ganze Familie anbieten.
Private Krankenversicherung Familie – Wie sind Kinder in der PKV zu versichern?
Auch für Kinder ist eine Krankenversicherung abzuschließen. Es gilt die Maßgabe, dass Kinder in der Regel bei dem Partner mit dem höheren Einkommen zu versichern sind. In der PKV erhalten Kinder einen eigenen Vertrag. Einige Privatversicherungen nehmen Kinder auch dann unter Vertrag, wenn die Eltern bei einer anderen Krankenversicherung sind. Man spricht dann von einer „Kinderalleinversicherung“. Bei einer Kinderalleinversicherung verlangt der Versicherer meist eine Gesundheitsprüfung und eine Wartezeit, bevor er die Kosten für Behandlungen übernimmt.
Von der Kinderalleinversicherung zu unterscheiden, ist die Kindernachversicherung. Sie bedeutet, dass das Kind innerhalb von zwei Monaten bei der Privatversicherung der Eltern anzumelden ist. Das Baby ist im gleichen Tarif zu versichern, eine Wartezeit und eine Gesundheitsprüfung sind nicht einzuhalten. Soll das Kind beim gleichen Versicherer in einem anderen Tarif versichert werden, kann wiederum eine Wartezeit und eine Risikoprüfung gefordert werden. Welche Option optimal geeignet ist, sollte man also im Detail prüfen.
Private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll und welche Kosten fallen an?
Die private Krankenversicherung kennt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse keine kostenlose Familienversicherung. Damit fallen in der PKV für jedes Familienmitglied Kosten an. Sie hängen vom Alter, vom Gesundheitszustand und von den Tarifleistungen ab. Das gilt auch, wenn man einen Familientarif wählt, in dem die ganze Familie versichert ist.
Aus einer reinen Betrachtung der Kosten kann man zu dem Schluss kommen, dass eine private Krankenversicherung für Kinder nicht sinnvoll ist. Allerdings kann die PKV starke Leistungen bieten, wodurch hier eine Abwägung, ob die private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll ist, im Einzelfall erfolgen.
Welche Regeln gelten in der Elternzeit?
Normalerweise sind die Versicherungsbeiträge in der Elternzeit unverändert zu zahlen. Arbeitnehmer können während der Elternzeit einen verringerten Anteil an Stunden arbeiten und verdienen dann entsprechend weniger. Ruht das Arbeitsverhältnis in der Elternzeit ganz, entfällt auch der Zuschlag des Arbeitgebers zu den Kosten der Krankenversicherung. Der Beitrag für die private Krankenversicherung bleibt trotzdem in voller Höhe bestehen und muss auch entsprechend gezahlt werden.
Bei einigen Gesellschaften gibt es allerdings Tarife, in denen die Zahlung des Beitrags in der Elternzeit ausgesetzt werden kann. Meist liegt der Zeitraum für das Aussetzen der Zahlung zwischen drei und sechs Monaten. Wer sich für die Elternzeit entscheidet, sollte mit seinem privaten Krankenversicherer klären, ob der abgeschlossene Tarif diese Zahlungspause vorsieht.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass man in der Elternzeit als Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird, wenn das Einkommen durch eine Teilzeitbeschäftigung dann unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich für den Zeitraum der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in der PKV zu bleiben.
Wie ist der Ehepartner zu versichern?
Der Ehepartner ist entsprechend seiner Berufsgruppe und seinem Einkommen zu versichern. Unterliegt er als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht, kommt dafür nur die gesetzliche Krankenkasse in Frage. Liegt sein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, hat er die Wahl zwischen der freiwilligen Versicherung in der GKV und der Versicherung in die private Krankenversicherung. Ist der Ehepartner selbständig, kann er sich frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Ist der Ehepartner Beamte, gilt der Anspruch auf Beihilfe mit einer Ergänzung durch die Beihilfetarife der privaten Versicherer.
Private Krankenversicherung Familie – Was gilt im Mutterschutz?
Im Mutterschutz besteht der private Versicherungsschutz unverändert fort, und auch die Beiträge sind in voller Höhe zu zahlen. Ausnahmen sind möglich, wenn der abgeschlossene Tarif eine Zahlungspause vorsieht. Im Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur PKV, der Arbeitnehmer muss ihn also in voller Höhe selbst tragen.
Wie ist man in der Schwangerschaft versichert?
Privat Versicherte sind in der Schwangerschaft ganz normal versichert. Es gibt keine Einschränkung beim Versicherungsschutz, und auch der Beitrag wird unverändert gezahlt. Eine privat Versicherte hat somit die Gewissheit, während der Zeit der Schwangerschaft und Geburt weiterhin ihren Versicherungsschutz auf dem gewohnten Niveau zu genießen, den sie bisher kennt. Gerade in der Schwangerschaft kann das sehr sinnvoll sein. Eine schwierige Schwangerschaft bleibt davon übrigens unberührt, auch hier gilt der volle Versicherungsschutz unverändert weiter.
Eine privat Versicherte hat somit Anspruch auf alle Vorsorgeuntersuchungen, sie werden ebenso wie die Arztbesuche vom privaten Krankenversicherer im vereinbarten Rahmen gezahlt. Das gilt auch für die Entbindung. Sollte für das Baby im Mutterleib schon eine medizinische Behandlung erforderlich sein, kommt die private Krankenversicherung dafür auf. Erst nach der Geburt muss das Kind selbst versichert werden.
Was gilt beim Mutterschaftsgeld?
Eine Arbeitnehmerin hat im Mutterschutz Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld liegt für privat versicherte Arbeitnehmerinnen bei 210 Euro, es wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung gezahlt. Dazu ist ein Antrag zu stellen. Sofern das Einkommen pro Kalendertag höher ist als 13 Euro, besteht außerdem ein Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers. Der Zuschuss pro Kalendertag errechnet sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt pro Kalendertag aus den letzten drei Monaten abzüglich der gesetzlichen Abzüge und der 13 Euro.
Arbeitnehmerinnen müssen zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Aus dieser Krankentagegeldversicherung haben sie Anspruch auf die Zahlung des Krankentagegeldes. Gezahlt wird für die Dauer des Mutterschutzes, der Vertrag muss dazu allerdings mindestens eine Laufzeit von acht Monaten haben. Gezahlt wird das Krankentagegeld bis zu der Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls.
Selbständige haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, erhalten aber das Krankentagegeld, sofern ein entsprechender Vertrag mit der Privatversicherung abgeschlossen ist. Beamtinnen haben ebenfalls keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, im Mutterschutz wird allerdings die übliche Besoldung mit den Zulagen gezahlt.
Private Krankenversicherung Familie – Was muss man zu PKV und Elterngeld wissen?
Arbeitnehmerinnen können maximal bis 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Elterngeld zu gefährden. Wer Elterngeld in Anspruch nimmt und deshalb seine Arbeitszeit reduziert, wird wieder in der GKV versicherungspflichtig, sofern das reduzierte Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Es besteht die Möglichkeit, sich während der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in der PKV zu bleiben. Die Befreiung kann in dieser Phase nicht rückgängig gemacht werden. Ist man von der Versicherungspflicht befreit, zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung weiterhin.
Wer in Elternzeit gar nicht arbeitet, erhält zwar das Elterngeld, hat aber keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag für die private Krankenversicherung. Bei der Berechnung des Elterngeldes zieht der Staat bei privat Versicherten keine Pauschale für die Kranken- und Pflegekassenbeiträge ab. Dieser pauschale Abzug beträgt bei gesetzlich Versicherten etwa neun Prozent vom bisherigen Einkommen. Das bedeutet, dass privat Versicherte ein etwas höheres Nettoeinkommen als Basis für die Berechnung des Elterngeldes haben.
Beamte können ebenfalls in Elternzeit gehen und erhalten dann das Elterngeld. In dieser Zeit bleiben sie privat versichert und haben zusätzlich weiterhin ihren Anspruch auf die Beihilfe des Dienstherrn. Sie entfällt also nicht, selbst wenn die Elternzeit voll ausgenutzt wird.