HanseMerkur AZP

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Der Tarif AZP HanseMerkur umfasst Leistungen für ambulante Heilbehandlungen und für Zahnbehandlungen. Der stationäre Bereich ist nicht abgedeckt, dafür muss der Versicherte einen separaten Tarif abschließen.

Der AZP ist für Versicherte interessant, die sich ihre Absicherung im Krankheitsfall modular zusammensetzen wollen und die keinen Kompakttarif wünschen. Dadurch ist eine flexible Absicherung möglich, die genau zum individuellen Bedarf des Versicherten passt. Dieses Baukastensystem ist grundsätzlich für Arbeitnehmer und für Selbständige geeignet.

Leistungen HanseMerkur AZP

Leistungen HanseMerkur AZP

Zu den ambulanten Heilbehandlungen gehören Arztbehandlungen, Besuche, Beratungen, Röntgendiagnostik und auch ambulante Behandlungen in einer stationären Einrichtung. Sie werden in voller Höhe gezahlt. Eine häusliche Behandlung kann vom Versicherer übernommen werden, wenn sie durch einen anerkannten Pflegedienst durchgeführt wird und wenn sie vom Arzt verordnet wird.

Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel werden zu 100 Prozent gezahlt. Dazu gehören Licht- und Wärmetherapie, physikalische Behandlungen, Ergotherapie und Logopädie, Massagen und medizinische Bäder und Heilmittel, soweit sie in den Tarifbedingungen festgeschrieben sind.

Hilfsmittel wie Hör- und Sprechhilfen, Prothesen, Orthesen, medizinische Bandagen, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe, Heimdialysegeräte und weitere Hilfsmittel werden vom Versicherer gezahlt. Erstattungsfähig ist jeweils die einfache Standardausrüstung.

Stationäre Leistungen PKV

Zahnbehandlungen werden zu 100 Prozent gezahlt, dazu gehören zahnärztliche Leistungen, einschließlich der Prophylaxe und der Konservierung sowie chirurgische Leistungen. Zahnersatz und Kieferorthopädie werden bis zu 80 Prozent erstattet, dazu gehören Kronen und Inlays, Aufbissbehelfe und Schienen sowie funktionsanalytische und therapeutische Leistungen.

Erstattungen

Bedingungen

Im Zahnbereich gilt eine Zahnstaffel. Für Zahnersatz und für Kieferorthopädie werden bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres höchstens insgesamt 1.600 Euro übernommen. Bis zum Ende des vierten Jahres beträgt die Erstattung insgesamt maximal 3.200 Euro, bis zum Ende des sechsten Jahres insgesamt 6.400 Euro. Erst ab dem siebten Versicherungsjahr entfällt die Zahnstaffel.

Sehhilfen oder Korrekturen der Sehschärfe werden innerhalb von 24 Monaten maximal mit 260 Euro bezuschusst.

Beiträge HanseMerkur AZP

PKV Beiträge

Für diesen Tarif AZP HanseMerkur ist eine Pauschalerstattung vorgesehen. Voraussetzung dafür ist Leistungsfreiheit im vergangenen Kalenderjahr. Die Erstattung beträgt 50 Prozent des tariflichen Zahlbeitrags. Durchgeführt wird die Pauschalerstattung in Form einer Stundung des entsprechenden Beitragsanteils. Ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns zahlt der Versicherte somit nur die Hälfe des Beitrags. Diese Vereinbarung gilt, solange die Leistungsfreiheit erhalten bleibt.

Der Anspruch auf die Pauschalerstattung entfällt, wenn die versicherte Person in einem Kalenderjahr Leistungen in Anspruch nimmt. Die Stundung entfällt für das Versicherungsjahr, in dem die Leistung erfolgte und für das kommende Versicherungsjahr. Zusätzlich zu der Pauschalerstattung kann eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung eingeräumt werden.

Testergebnisse

Test

Der Tarif HanseMerkur AZP wurde in der letzten Zeit nicht im Test betrachtet. Er wird von der HanseMerkur schon seit vielen Jahren angeboten. Das lässt darauf schließen, dass er einerseits von Versicherten sehr gut angenommen wird, andererseits aber auch für die HanseMerkur aus finanziellen Gründen attraktiv ist. Begründet sein dürfte das in der Pauschalerstattung, die in Form einer Reduzierung von 50 Prozent auf den Tarifbeitrag gewährt wird. Solange sie gilt, ist der Beitrag im Vergleich zu anderen Tarifen verhältnismäßig günstig.

Hinzu kommt, dass keine Erstattungen für einen Krankenhausaufenthalt vorgesehen sind. Sofern diese Kombination zum individuellen Bedarf des Versicherten passt, ist der Tarif AZP durchaus zu empfehlen. Um das zu prüfen, ist ein unabhängiger Tarifvergleich durchzuführen, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.

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