Beihilfeergänzungstarif Debeka Tarif B30

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Was ist der Beihilfeergänzungstarif?

Der Debeka Tarif B30 ist ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte. Mit solchen Tarifen ergänzen Beamte die Beihilfe ihres Dienstherrn. Die Beihilfe deckt zwar einen Teil der ärztlichen, stationären oder dentalen Behandlungen ab, allerdings handelt es sich dabei nur um eine Ausschnittsdeckung. Das heißt, dass der Beamte für die fehlenden Leistungen einen Beihilfeergänzungstarif abschließen muss.

Die Debeka ist ein Versicherer, der sich traditionell auf Beamte konzentriert. Entsprechend vielfältig sind die Beihilfeergänzungstarife. Sie ermöglichen es, für jeden Beamten einen maßgeschneiderten und günstigen Versicherungsschutz zusammenzustellen.

Leistungen Beihilfeergänzungstarif Debeka B30

Leistungen Beihilfeergänzungstarif Debeka B30

Im Tarif B30 sind zum Beispiel ambulante Arztbehandlungen und Behandlungen bei einem Facharzt versichert. Auch für die Behandlung durch einen Heilpraktiker werden Kosten erstattet.

Die Abrechnung der Honorare erfolgt jeweils nach der Gebührenordnung für Ärzte, wobei für Beamte eine Behandlung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung oder zum Teil auch darüber hinaus versichert ist. Das gilt auch bei Behandlungen bei einem Facharzt. Beamte haben dadurch die Möglichkeit, sich von einem Spezialisten oder einem Privatarzt behandeln zu lassen und erhalten so eine Behandlung auf einem sehr hohen Niveau.

Arzneimittel sind ebenso wie Hilfsmittel und Heilmittel in der Regel in voller Höhe erstattungsfähig, soweit die Kosten nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind. Sehhilfen sind ebenso zu erstatten wie eine Laserbehandlung durch Lasik. Der Versicherte hat dadurch die Möglichkeit, einen Sehfehler nicht nur durch klassische Sehhilfen zu beheben, sondern eine Beseitigung durch eine Operation durchzuführen, die dauerhaft erhalten bleibt.

Weitere erstattungsfähige Leistungen sind die Betreuung während einer Schwangerschaft und einer Entbindung. Auch Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind im Versicherungsschutz abgedeckt. Der Tarif sieht Kostenerstattungen für ambulante Operationen vor, sofern diese aus medizinischer Sicht angeraten und möglich sind. Dazu gehören auch die entsprechenden Vorsorge- und Nachsorgetermine, sofern sie stationär erfolgen.

Stationäre Leistungen Tarif B30 Debeka

Stationäre Leistungen B30 Debeka

Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz des Beamten um Wahlleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus ergänzt werden. Diese Wahlleistungen sind zum Teil nicht in den Beihilfeergänzungstarifen abgedeckt, können aber zu vernünftigen Kosten durch einen Wahlleistungstarif nachversichert werden. Für Kurbehandlungen werden zum Teil Zuschüsse geleistet.

Dentale Leistungen

Im Zahnbereich werden Zahnbehandlungen und prophylaktische Maßnahmen erstattet. Der Bereich Zahnersatz ist mit Kronen und Brücken, mit Verblendungen und Implantaten recht weit gefasst. Zum Teil ist eine Begrenzung der Anzahl der Implantate pro Kiefer vorgesehen. Eine Zahnstaffel kann in den ersten Jahren greifen, sodass nur ein bestimmter Betrag im dentalen Bereich erstattet wird. Ebenfalls erstattungsfähig sind kieferorthopädische Maßnahmen.

Erstattungen

Beihilfeergänzungstarife sind zur Aufstockung des Versicherungsschutzes für Beamte in der Regel deutlich günstiger als Tarife in der Krankenvollversicherung. Ob der Abschluss eines optionalen Krankentagegeldes oder einer Selbstbeteiligung zur Reduzierung des Beitrags sinnvoll und nötig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Beiträge Beihilfeergänzungstarif Debeka B30

Beihilfe Beamte PKV Beiträge

Die Debeka gilt als ein Versicherer mit hoher Finanzkraft. Beitragsanhebungen halten sich üblicherweise in Grenzen, treten aber im Abstand von einigen Jahren dennoch in einem meist moderaten Umfang auf. Im Herbst 2020 geriet die Gesellschaft aufgrund einer überraschend hohen Anhebung für nahezu alle Tarife, einschließlich der Beihilfeergänzungstarife in die Kritik. Diese Entwicklung sollte beobachtet werden, sie ist besonders wichtig für Beamte, die zur Debeka wechseln möchten.

Testergebnisse Beihilfeergänzungstarif

Test

Im Herbst 2020 hat Franke & Bornberg den Debeka Tarif B30 analysiert und die Ergebnisse im Handelsblatt veröffentlicht. Der Tarif wurde mit der Bestnote „Sehr gut“ bewertet und hob sich damit von der Konkurrenz ab.

>> Informationsbroschüre B30 <<

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