Debeka BE S1

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In der Tariflandschaft der Debeka sind für Beihilfeberechtigte zwei Zusatztarife vorgesehen, die ambulante und zahntechnische Leistungen abdecken. Die Tarife BE gibt es als Variante S1 und S2, der Unterschied liegt in der Höhe der Beihilfefähigkeit des Beihilfeberechtigten.

Für den Tarif Debeka BE S1 muss ein Anspruch auf eine Beihilfefähigkeit von 50 Prozent, von 60 Prozent oder von 70 Prozent bestehen. Für den Tarif BE S2 liegt der Anspruch auf Beihilfefähigkeit bei 40 Prozent. Der Anspruch richtet sich also nach der Höhe der Beihilfefähigkeit, entsprechend unterscheiden sich auch die Beiträge für die Versicherung. Dadurch kann sich jeder Beihilfeberechtigte den Schutz aussuchen, der zu seinem individuellen Beihilfeanspruch passt.

Leistungen Debeka BE S1

Leistungen Debeka BE S1

Der Beihilfetarif deckt getrennt abrechenbare Leistungen für ärztliche Behandlungen im Krankenhaus und zahntechnische Laborleistungen ab. Im Tarif BE S1 ist eine Beschränkung der Leistungen auf 4.100 Euro vorgesehen. In den ersten drei Jahren nach dem Vertragsabschluss werden maximal 1.500 Euro erstattet.

Die Debeka übernimmt auch Leistungen von einem Heilpraktiker, wenn die Gebührenordnung für Heilpraktiker zur Anwendung kommt. Für Aufenthalte im Ausland sind Heilbehandlungen ebenso zu erstatten wie medizinisch verordnete Rücktransporte nach Deutschland. Dazu muss der ständige Wohnsitz des Beihilfeberechtigten in Deutschland sein. Tritt nach einem Unfall im Ausland der Tod ein, werden für die Überführung maximal 5.500 Euro gezahlt. In gleicher Höhe kann eine Bestattung im Ausland erstattet werden.

Stationäre Leistungen PKV

Auch die Beschaffung, der Betrieb, die Reparatur oder die Miete von Hilfsmitteln werden übernommen, sofern dafür ein Anspruch auf Beihilfefähigkeit gegeben ist. Für Brillen werden Kosten von 30 Euro pro Glas bei einem Einstärkenglas und höchstens 75 Euro bei einem Mehrstärkenglas gezahlt. Das gilt, sofern in der Beihilfevorschrift kein Anspruch auf Beihilfefähigkeit besteht.

Erstattungen

Bedingungen

Im Tarif Debeka BE S1 ist ein Krankenhaustagegeld festgeschrieben, wenn eine Heilbehandlung stationär durchgeführt wird und medizinisch nötig ist. Der Anspruch beträgt 13 Euro pro Tag. Wird ein Aufenthalt in einer Kureinrichtung oder in einem Sanatorium gewählt, greift eine Begrenzung von höchstens vier Wochen in drei aufeinander folgenden Jahren. Der Tagessatz für das Krankenhaustagegeld liegt bei elf Euro, er erhöht sich bei einem stationären Aufenthalt auf insgesamt 22 Euro.

Beiträge Debeka BE S1

PKV Beiträge

Im Tarif BE S1 ist eine Beitragsrückerstattung festgeschrieben. Die Höhe wird erfolgsabhängig vereinbart. Für die Auszahlung muss der Vertrag ungekündigt bestehen, eine Leistung darf nicht ausgezahlt sein.

Um die Beiträge im Alter stabil zu halten, ist der Abschluss einer Anwartschaft möglich. Dabei werden monatlich weitere Beiträge zu den Altersrückstellungen gebucht. Diese zusätzliche Aufstockung der Altersrückstellungen geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Damit schützt die Debeka Beihilfeberechtigte im Alter vor sehr hohen Beiträgen, um den gewohnten Versicherungsschutz auch dann noch unverändert aufrechtzuerhalten.

Testergebnisse

Test

Derzeit sind für die beiden Tarife der BE-Reihe keine Ergebnisse aus neutralen Analysen veröffentlicht. Die Tarife der Debeka können trotzdem ohne Einschränkung empfohlen werden, wenn der Tarif Debeka BE S1 zum Beihilfeanspruch passt.

Die Debeka schneidet in vielen Analysen aus der PKV regelmäßig mit Top-Ergebnissen ab. Sie ist Marktführer in der privaten Krankenversicherung in Deutschland und wird vor allem aufgrund ihrer finanziellen Solidität ausgezeichnet.

Die Tarife für Beihilfeberechtigte sind aus diesem Grund auch dann zu empfehlen, wenn kein neueres Testergebnis vorliegt, weil die großen Analysehäuser die Beihilfezusatztarife der Debeka aktuell nicht im Test betrachtet haben.

>> Tarifbedingungen Tarif BE S2

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