Die
Private Krankenversicherung ist für alle, die nicht versicherungspflichtig sind. Dazu gehören Selbständige und Freiberufler mit Ausnahme der Künstler und Landwirte. Sie sind generell nicht versicherungspflichtig. Selbständige und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Angestellte, die ein Jahreseinkommen von mehr als 48150 € oder einen monatlichen Verdienst von mehr als 4012,50 € haben, sind von der Versicherungspflicht befreit und können nun auch wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen.
Bei der Entscheidung für eine Private Krankenversicherung zählen viele Gründe und es ist nicht so einfach zu beantworten. Mit einer privaten Krankenversicherung kann man unter Umständen viel Geld sparen, denn sie können sich den Versicherungsschutz selbst wählen. Werden aber der Ehepartner und die Kinder mitversichert, sieht die Sache schon anders aus. Da ist dann die gesetzliche Krankenversicherung günstiger. Wenn man nur sich und ein bis drei Kinder mitversichert, kann die
private Krankenversicherung auch günstiger sein.
Jeder Unternehmer sollte sich aber überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn er durch schlechte Behandlung lange Ausfallzeiten hat, hat er an der falschen Stelle gespart.
Um in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, sind in der Regel Gesundheitsfragen zu beantworten. Die Fragen sind wahrheitsgetreu zu beantworten. Sonst gefährdet man den Versicherungsschutz. Bei Vorerkrankungen kann die Krankenkasse diese vom Versicherungsschutz ausschließen oder einen entsprechenden Zuschlag fordern. Im schlimmsten Fall wird der Antrag ganz abgelehnt. Mit den Gesundheitsfragen wird sozusagen das Versicherungsrisiko geprüft. Sollte eine Krankenkasse nach dieser Prüfung einen Beitragszuschlag oder die Streichung von Leistungen verlangen, kann der Versicherte innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktreten. Die Frist gilt ab Erhalt der Versicherungspolice.
Eine weitere Frage, die man sich stellen sollte, ist: Möchte oder muss ich sogar irgendwann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung? Angestellte, deren Einkommen unter die Bemessungsgrenze sinkt, wechseln wieder in die gesetzliche Krankenversicherung, da sie nun wieder versicherungspflichtig sind. Das gilt aber nur bis zu einem Alter von 55 Jahren. Ist man über 55 Jahre und das Einkommen sinkt, wechselt man zwar wieder in das pflichtversicherte Angestelltenverhältnis, ist dann aber versicherungsfrei. Der Angestellte über 55 Jahre wird nur, wenn er in den letzten 5 Jahren in einer gesetzlichen Krankenversicherung war, dort wieder aufgenommen. Für Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, gelten die genannten Einkommens- und Altersgrenzen genau wie oben beschrieben. Gibt man die Tätigkeit komplett auf, ist auch eine Familienversicherung bei dem Partner, der gesetzlich versichert ist, möglich.